Sind Sie Unternehmer, Betriebsleiter, Geschäftsführer oder einfach "nur" Vermieter einer Wohnung?
-> Dann haben Sie die Verantwortung für Ihre elektrische Anlage.
Sollte es zu einem Brand oder gar einem Elektrounfall in Ihrem Betrieb/Wohnung kommen, wird zuerst nach den Prüfprotokollen bzw. der Regelmäßigkeit der Prüfungen gefragt.
Nach DGUV V3 §5 Absatz 1 sind Prüffristen so zu bemessen, dass Mängel mit denen gerechnet werden muss, rechtzeitig erkannt werden.
Es ist heute vorgesehen, dass alle ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 und DIN VDE 0701-702 in festgelegten Zeitabständen zu prüfen sind, außerdem müssen auch die ortsfesten Betriebsmittel/Betriebsstätten alle 4 Jahre nach DIN VDE 0105-100 geprüft werden. Die Wiederholungsprüfung ist nicht nur für Betriebe gesetzlich verpflichtend, auch Vermieter sind hiervon betroffen.
Unser Betrieb verfügt über die nötige Fachkompetenz und alle benötigten Messgeräte. Für ein individuelles Angebot oder die Prüffristen in Ihrer Anlage, fragen Sie uns bitte an.